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HAUSORDNUNG
für das Stammesheim der Raben
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§ 1 |
Das Haus und das Gelände werden immer sauber übergeben. Die Räume müssen besenrein und feucht gewischt sein. Vor Verlassen des Hauses sind Fenster, Fensterläden und Türen zu verschließen und der elektrische Hauptschalter auf AUS zu stellen.
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§ 2 |
Wer Müll mitbringt, nimmt ihn wieder mit! |
§ 3 |
Das Kücheninventar ist aufgelistet; Schäden und Verluste sind dem Heimwart zu melden. Das Geschirr ist nach Gebrauch heiß und mit Spülmittel zu spülen.
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§ 4 |
Strom ist sparsam zu gebrauchen. |
§ 5 |
Finger weg von der Gasheizung –
nur für Frostschutz! Im Haus wird nur mit Holz im Ofen geheizt.
Jede Gruppe ist dafür verantwortlich, dass für die
nachfolgenden Benutzer genügend Holz und Anfeuerungsmaterial im
Haus vorhanden sind.
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§ 6 |
Feuer darf nur an der Feuerstelle hinter dem Haus unter Aufsicht oder im Ofen gemacht werden. Kerzen dürfen nur im Tagesraum und in der Küche aufgestellt werden. Das Holz im Schuppen ist ausschließlich zur Beheizung der Hütte vorgesehen.
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§ 7 |
Im Haus gilt generelles Rauchverbot! |
§ 8 |
Nach jeder Benutzung des Hauses ist in das Hüttenbuch
einzutragen: Datum, Name der Gruppe, Unterschrift des Verantwortlichen,
ev. Schäden, Verluste (bitte auch dem Heimwart melden).
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§ 9 |
Für alle entstandenen Schäden haftet der Verursacher, falls er nicht bekannt ist, der verantwortliche Leiter. |
§ 10 |
Jede Gruppenleitung des Stammes der Raben hat einen Stammesheimschlüssel,
ist dafür verantwortlich und gibt den Schlüssel beim
Ausscheiden aus aktiver Gruppenleitung wieder an den Heimwart
zurück.
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§ 11 |
Das Übernachten
auf dem Außengelände oder im Erdgeschoß des
Stammesheimes ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Der Förderverein ist zu informieren. Im Obergeschoß des Stammesheimes ist das Übernachten wegen Brandgefahr grundsätzlich verboten.
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