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Verein zur Förderung der Pfadfinder/innen des Stammes der Raben e.V.

c/o 1. Vorsitzende Elisabeth Ludwig, Hauptstr. 32 a, 79199 Kirchzarten
Telefon (0 76 61) 90 37 90,
E-Mail: elisabeth-ludwig@t-online.de
Pfadfinderheim
 
             
             
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Das Pfadfinderheim befindet sich in 79117 Freiburg, Herrmann-Mitsch-Straße 57 (neben IKEA). Es ist gut zu erreichen mit der Buslinie 11.

Die Grundfläche beträgt 11 m mal 8 m und umfasst einen Aufenthaltsraum, eine große Küche und zwei Toiletten im Erdgeschoß und einen großen Materialraum im Dachgeschoß. Die Wiese um das Haus ist groß genug für ein bis zwei Jurten und mehrere Kohten.

Das Haus steht ausschliesslich den Pfadfinder/innen des Stammes der Raben für deren Stammesarbeit zur Verfügung. Sie sind alleine verantwortlich für die Belegung und Reinigung. Der Förderverein steht zur Verfügung, wenn Hilfe benötigt wird, hält sich aber ansonsten im Hintergrund. Der Stamm der Raben ist berechtigt, befreundete Pfadfindergruppen zu Pfadfinderaktionen einzuladen.

Das Pfadfinderheim wird grundsätzlich nicht vermietet! Diesbezügliche Anfragen an den Stamm oder Förderverein sind zwecklos!

Natürlich gibt´s auch eine Hausordnung, die von Stamm und Förderverein gemeinsam festgelegt wurde:
 
 
HAUSORDNUNG
für das Stammesheim der Raben
§ 1
Das Haus und das Gelände werden immer sauber übergeben. Die Räume müssen besenrein und feucht gewischt sein. Vor Verlassen des Hauses sind Fenster, Fensterläden und Türen zu verschließen und der elektrische Hauptschalter auf AUS zu stellen.
§ 2 Wer Müll mitbringt, nimmt ihn wieder mit!
§ 3
Das Kücheninventar ist aufgelistet; Schäden und Verluste sind dem Heimwart zu melden. Das Geschirr ist nach Gebrauch heiß und mit Spülmittel zu spülen.
§ 4 Strom ist sparsam zu gebrauchen.
§ 5
Finger weg von der Gasheizung – nur für Frostschutz! Im Haus wird nur mit Holz im Ofen geheizt. Jede Gruppe ist dafür verantwortlich, dass für die nachfolgenden Benutzer genügend Holz und Anfeuerungsmaterial im Haus vorhanden sind.
§ 6
Feuer darf nur an der Feuerstelle hinter dem Haus unter Aufsicht oder im Ofen gemacht werden. Kerzen dürfen nur im Tagesraum und in der Küche aufgestellt werden. Das Holz im Schuppen ist ausschließlich zur Beheizung der Hütte vorgesehen.
§ 7 Im Haus gilt generelles Rauchverbot!
§ 8
Nach jeder Benutzung des Hauses ist in das Hüttenbuch einzutragen: Datum, Name der Gruppe, Unterschrift des Verantwortlichen, ev. Schäden, Verluste (bitte auch dem Heimwart melden).
§ 9 Für alle entstandenen Schäden haftet der Verursacher, falls er nicht bekannt ist, der verantwortliche Leiter.
§ 10
Jede Gruppenleitung des Stammes der Raben hat einen Stammesheimschlüssel, ist dafür verantwortlich und gibt den Schlüssel beim Ausscheiden aus aktiver Gruppenleitung wieder an den Heimwart zurück.
§ 11
Das Übernachten auf dem Außengelände oder im Erdgeschoß des Stammesheimes ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Der Förderverein ist zu informieren. Im Obergeschoß des Stammesheimes ist das Übernachten wegen Brandgefahr grundsätzlich verboten.

 
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